Die regelmäßige Überprüfung Ihres Fahrzeuges ist nicht nur vom Gesetzgeber vorgegeben, es ist auch für Sie ein wichtiger Termin, um Ihr Auto einmal jährlich auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit durchchecken zu lassen. Dies bietet nicht nur Ihnen, sondern auch den anderen Verkehrsteilnehmern Schutz und Sicherheit! Fahren Sie mit abgelaufenem Pickerl, kann es außerdem teuer für Sie werden.
Der neue Termin für Ihre Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Monate nach dem auf dem Pickerl angegebenen Datum, müssen Sie die §57a-Überprüfung durchführen lassen. Fahren Sie einen Neuwagen, ist das erste Pickerl drei Jahre nach der Erstzulassung fällig. Das zweite Pickerl ist nach weiteren zwei Jahren zu machen und danach muss eine jährliche Überprüfung erfolgen. Autos, die älter als 5 Jahre sind, müssen also jährlich zur Pickerl-Überprüfung.
Bei uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die §57a-Überprüfungen objektiv und professionell durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für Ihre nächste Überprüfung zu vereinbaren!